Wie viele Stempel müssen im Zahnarzt-Bonusheft pro Jahr enthalten sein?

Jeder in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte muss über die Zahnarztbesuche ein Bonusheft führen, möchte er nicht nur den garantierten Festzuschuss zum Zahnersatz erhalten, sondern in den Genuss weiterer Zuzahlungen durch die Krankenkasse kommen. In dem Bonusheft trägt eine Mitarbeiterin des Zahnarztes oder dieser selbst das Datum der Untersuchung und den Grund (Individualprophylaxe oder zahnärztliche Untersuchung) ein. Dieser Eintrag wird durch Stempel und Unterschrift vervollständigt. Bei dem Zahnarztstempel handelt es sich meist um einen Adressstempel, der aber auch die Berufsbezeichnung und den vollständigen Doktor-Titel enthält.

Aufbau des Bonusheftes

Auf der Vorderseite des Heftes werden die Adressdaten des Versicherten und dessen Geburtsdatum eingetragen. Meist wird dies von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Zahnarztpraxis vorgenommen, in der die erste zu bestätigende Untersuchung durchgeführt wird.

Im Heft selbst gibt es 24 Felder, in denen die Untersuchungen bestätigt werden. Ein Bonusheft kann also über einen Zeitraum von bis zu 24 Jahren genutzt werden, sofern es nicht verloren geht. Deshalb sollte es an einem sicheren Ort verwahrt und immer nur zu den Zahnarztbesuchen mitgenommen werden. Geht es doch verloren, so können die Daten auch nachgetragen werden. Jeder Zahnarzt verfügt über eine handschriftliche oder computergestützte Dokumentation der Untersuchungsdaten und kann diese jederzeit wieder abrufen. Geht ein Zahnarzt in Rente oder gibt die Praxis aus anderen Gründen auf, so wird er seine Kundendaten an den Zahnarzt weitergeben, der seinen Kundenstamm übernimmt.

Eintragungen pro Jahr

Für Kinder unter 18 Jahren ist eine halbjährliche Vorstellung beim Zahnarzt Pflicht. Hier wird eine Individualprophylaxe vorgenommen. Deshalb werden hier zwei Eintragungen jährlich ins Bonusheft vorgenommen. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres sollte der Zahnarzt mindestens einmal jährlich aufgesucht werden. Die Untersuchungen werden jetzt nur noch einmal pro Jahr quittiert, auch wenn zwischenzeitlich weitere Vorstellungen beim Zahnarzt erfolgten.

Vorteile des Bonusheftes

Liegt für die letzten fünf Jahre ein Eintrag im Bonusheft vor, so erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen um 20 Prozent. Kann mit dem Bonusheft sogar über zehn Jahre ein regelmäßiger jährlicher Zahnarztbesuch nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um weitere 10 Prozent. Allerdings muss in beiden Fällen der Nachweis lückenlos erbracht werden. Erfolgte in einem Jahr keine Untersuchung, so beginnt der 5- oder 10-Jahres-Zeitraum ab dem Folgejahr.

Wie hoch der Festzuschuss selbst ausfällt, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen, aber auch von den durchzuführenden Maßnahmen ab. Natürlich ist auch bei einem dreißigprozentigen Zuschuss noch ein gewisser Anteil selbst zu tragen. Auch deshalb kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung neben den regelmäßigen Zahnarztbesuchen vorteilhaft sein. Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist zudem auch eine ersichtliche regelmäßige Zahnpflege.

Die Bestimmungen über die Gewährung von Festzuschüssen werden regelmäßig geändert und aktualisiert. Die Berechnung des Krankenkassenanteils wird von den Zahnarztpraxen im Rahmen eines Heil- und Kostenplans vorgenommen, die dann ihre Patienten bereits über noch zu zahlende restliche Beträge informieren. Der Heil- und Kostenplan muss dann bei der Krankenkasse eingereicht werden, die diesem wiederum zustimmen muss. Erst wenn die schriftliche Zustimmung vorliegt, kann die Sanierung der Zähne in Angriff genommen werden.

Weitere Begriffserklärungen

Arztstempel


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